Um die Umweltbelastung zu minimieren und mehr Verantwortung für unseren Planeten zu übernehmen, bestätigt SUNNY hiermit, dass unsere in die EU versandten Produkte den Beschränkungen für SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe) gemäß der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) der Europäischen Union entsprechen.

Weitere Informationen zur SVHC-Kandidatenliste finden Sie auf den folgenden Seiten:
https://echa.europa.eu/en/candidate-list-table

Einige unserer Komponenten enthalten SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (Gewichtsprozent), sind jedoch im Rahmen der RoHS-Ausnahmen zugelassen:

  1. Blei in Glas oder Keramik (einschließlich Matrixverbindungen), ausgenommen für Kondensatordielektrika (z. B. piezoelektrische Bauteile), Ausnahme 7(c)-I.

  2. Blei bis zu 85 % des Gewichts in Hochtemperatur-Lotlegierungen, Ausnahme 7(a).

  3. Blei bis zu 0,4 % des Gewichts in Kupferlegierungen, Ausnahme 6(c).