Die folgenden Informationen sind für Endbenutzer von elektrischen und/oder elektronischen Geräten bestimmt. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen, um eine umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten sowie Ihre eigene Sicherheit zu gewährleisten.

Die ursprüngliche EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) trat am 13. August 2005 in Kraft. Die überarbeitete Richtlinie 2012/19/EU, bekannt als „WEEE Recast“ oder „WEEE2“, wurde am 13. August 2012 wirksam und unterliegt der nationalen Umsetzung in jedem EU-Mitgliedstaat.

Die Richtlinie legt Verpflichtungen für die Sammlung, Behandlung, Entsorgung und Finanzierung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten fest – sowohl aus privaten Haushalten (oder in einigen Ländern als Konsumgüter definiert), die wahrscheinlich im kommunalen Abfallstrom enden, als auch aus anderen Quellen wie gewerblichen Kunden. Die finanziellen Verpflichtungen unterscheiden sich zwischen Haushalts- und gewerblichen WEEE sowie zwischen „historischem Abfall“ (Produkte, die vor dem 13. August 2005 auf den Markt gebracht wurden) und „neuem Abfall“ (Produkte, die nach dem 13. August 2005 auf den Markt gebracht wurden). Darüber hinaus schreibt die Richtlinie vor, dass „neue“ Produkte gekennzeichnet werden und spezifische Informationen für Benutzer und Recyclingunternehmen bereitgestellt werden.

SUNNY erfüllt alle Verpflichtungen gemäß der überarbeiteten WEEE-Richtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten. In der Tschechischen Republik ist dies das Gesetz Nr. 7/2005 Sb., das das Gesetz Nr. 185/2001 über Abfälle und Änderungen bestimmter Gesetze sowie die Verordnung Nr. 352/2005 über den Umgang mit Elektro- und Elektronikabfällen ändert.

In Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften sorgt SUNNY für die Sammlung und Behandlung von Produkten, die nach dem 13. August 2005 auf den Markt gebracht wurden – erkennbar an dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne direkt auf dem Gerät –, sowie von Produkten, die vor dem 13. August 2005 auf den Markt gebracht wurden, wenn sie durch ein gleichwertiges Produkt oder ein Produkt mit denselben Funktionen ersetzt werden. SUNNY bietet Kunden zwei Rücknahmeplattformen für ausgediente SUNNY-Geräte, wie unten beschrieben.

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Informationen zur Rückgabe und Sammlung von WEEE
Um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten, können Besitzer von WEEE die von öffentlichen Abfallwirtschaftsbehörden eingerichteten Sammelstellen nutzen. Falls möglich, kann WEEE an diesen Stellen auch zur Wiederverwendung zurückgegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Einrichtung.
Unter folgendem Link können Sie ein Online-Verzeichnis der Rückgabe- und Sammelstellen in der Tschechischen Republik einsehen:
https://isoh.mzp.cz/registrmistelektro

Informationen zum Datenschutz
Zu entsorgende WEEE kann sensible personenbezogene Daten enthalten (z. B. auf einem PC oder Smartphone), die nicht in die Hände unbeteiligter Dritter gelangen dürfen.
Wir raten Besitzern von WEEE ausdrücklich, solche personenbezogenen Daten eigenverantwortlich vor der Entsorgung zu löschen.

Informationen zu unserer WEEE-Registrierungsnummer
Wir sind als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten bei ASEKOL registriert:
https://www.sunny-euro.com/en/article/disposal-of-electrical-equipment
Registrierungsnummer (WEEE Reg. No.): 2006/01/03/110